Ehe und Familie
Im Jahre 2002 lebten in Deutschland insgesamt 19,3 Millionen Ehepaare, davon 9,8 Millionen mit ledigen Kindern und 9,5 Millionen ohne Kinder. Im Jahre 2003 kamen 379.000 neue Ehepaare hinzu, das heißt 758.000 Männer und Frauen haben sich das „Ja-Wort“ gegeben. Im gleichen Jahr wurden 196.358 Ehen durch die Familiengerichte geschieden, 152.213 minderjährige Kinder mussten dabei das Scheitern der Ehe ihrer Eltern miterleben. Insgesamt jede dritte Ehe endet heute nicht durch Tod eines der Ehepartner, sondern vor dem Familienrichter. Die Ehe ist aber nicht mehr die allein anerkannte Form des Zusammenlebens zwischen zwei Menschen. Hinzu gekommen sind die nichteheliche Lebensgemeinschaft (2,2 Millionen Paare im Jahr 2002, davon 0,7 Millionen mit Kindern) und jüngst die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare. Es entsteht oftmals nicht nur einmal im Leben das Bedürfnis bzw. die Notwendigkeit, sich mit dem weiten Feld des Familienrechts auseinander zu setzen, um Fragen wie z.B Notwendigkeit eines Ehevertrages, Wahl des richtigen Güterstandes, Gestaltung eines gemeinsamen Testaments zu klären. Die Anwaltskanzlei Mizerski & Schneiderat berät Sie kompetent in allen Fragen, die im Zusammenhang mit Ehe und Familie stehen. |