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Medienrecht

Das Medienrecht ist an sich nicht als eigenständiges Rechtsgebiet in Form eines einzelnen Gesetzes oder auch nur systematisch aus rechtlicher Sicht geordneter Normen existent. Der Begriff "Medienrecht" entstand vielmehr aus “den neuen Medien” (BTX, Internet etc.). Der Begriff ist bis heute branchenorientiert, umfasst aber sowohl klassische als auch “neue” Medien gleichermaßen.

“Medienrecht” wird zunächst in medienspezifischen Regelungen wie Landespressegesetze, Rundfunkgesetze, Rundfunkstaatsverträge, Mediendienste Staatsvertrag, Telekommunikationsgesetz, Informations- und Kommunikations-dienstegesetz u.a.) normiert. Allerdings führt der Branchenansatz dazu, dass zum Medienrecht auch angrenzende Rechtsgebiete mit Medienbezug gehören, wie beispielsweise Urheberrecht, Musikrecht, Verlagsrecht, etc.

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