Erbrecht
Unsere Tätigkeit im Erbrecht umfaßt insbesondere die Vertretung von Mandanten in Fragen: - Wer ist (gesetzlicher oder testamentarischer) Erbe geworden
- Wie wird das Erbe aufgeteilt
- Abfassung von Testamenten und Erbverträgen
- Auslegung von Testamenten
- Pflichtteilansprüche
- Erbauseinandersetzung
- Beantragung des Erbscheines
- Steuerliche Aspekte im Erbrecht
- Annahme und Ausschlagung von Erbschaften
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten schon bevor der Erbfall eintritt bei der Frage der Verteilung des Vermögens, insbesondere bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen. Dabei klären wir auch die Frage, ob es sinnvoll ist, schon bei Lebzeiten einen Teil des Vermögens auf die Kinder, Enkel, usw. zu übertragen., insbesondere auch im Hinblick auf Steuerersparnisse und erbrechtliche und schenkungsrechtliche Freibeträge. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auch nach Eintritt des Erbfalles. So insbesondere zu den Fragen - Wer ist Erbe geworden
- Wem steht ein Pflichtteil zu
- Wie komme ich an mein Erbteil
Auch die Probleme - Nehme ich das Erbe an
- Ist der Nachlass verschuldet
- Oder gar überschuldet
- Hafte ich als Erbe nur mit dem Vermögen des Erblassers
- Oder sogar mit meinem eigenen Vermögen
sind zu lösen, denn diese ziehen wichtige haftungsrechtliche Folgen für den Erben nach sich. Soweit bei der Bearbeitung Ihrer erbrechtlichen Angelegenheiten beurkun- dungspflichtige Geschäfte anfallen, stehen wir in ständiger enger Zusammenarbeit mit Hamburger Notaren. Eine Auswahl entsprechender Entscheidungen finden Sie in der Fallsammlung, Stichwort Baurecht, oder bei der Eingabe des konkreten Suchbegriffs. |