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Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist das Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks begründet werden. Insofern handelt es sich um privatrechtliches Kooperationsrecht.

Wir betreuen von der Projektplanung über die laufenden Geschäftstätigkeiten bis hin zur Liquidation Personen- und Kapitalgesellschaften sowohl im nationalen als auch internationalen Umfeld unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte.

Rechtsfragen ergeben sich bei der Gründung, der Umwandlung, dem Ausscheiden von Gesellschaftern und der Beendigung von Gesellschaften. Hierzu gehören auch Fragen der Abfindung beim Ausscheiden, der Erbfolge in Geschäftsanteile aber auch der Unternehmensnachfolge. Schließlich sind insbesondere Rechtsfragen vor und nach der Insolvenz eines Unternehmens, unter Einschluss der Fragen der persönlichen Haftung auch gesellschaftsrechtlicher Natur.

Ebenso ergeben sich Streitigkeiten aus dem Verhältnis der Gesellschafter untereinander und im Verhältnis zur Geschäftsleitung der Gesellschaft. Hierher gehören Fragen der Kontrollrechte und -pflichten, Vertragsdauer und Abberufungsmöglichkeiten, Wettbewerbsverbote, Vergütungsfragen, Pensionsansprüche, persönliche Haftung der Organmitglieder.

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