Arbeitsrecht
Unsere Tätigkeit im Arbeitsrecht umfasst insbesondere die Vertretung von Mandanten bei: Begründung/Anbahnung von ArbeitsverhältnissenArbeitsverträge und ArbeitsverhältnisseVergütung, Entgeltfortzahlung, UrlaubArbeitszeit, Teilzeitvereinbarungen, ÜberstundenÄnderung und Beendigung von ArbeitsverhältnissenKündigungsschutzrecht, Kündigungen, AufhebungsverträgeArbeitsgerichtsverfahren, AbfindungenZeugniserstellungen und Überprüfung von Arbeitszeugnissen
Wir beraten und vertreten Mandanten in sämtlichen Phasen eines Arbeitsverhältnisses. Wir überprüfen abgeschlossene Arbeitsverträge und helfen bei Abschluss und Erstellung von Arbeitsverträgen. Es sind in diesem Bereich insbesondere Fragen zur Arbeitsvergütung, geltenden Tarifverträgen, Urlaubsregelungen und –entgelt, Arbeitszeit und Überstunden zu klären. Auch in Fragen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall stehen wir unseren Mandanten zur Verfügung. Wir beraten und vertreten Mandanten bei Änderung und Beendigung des Arbeitsvertrages, wie Abänderung von Arbeitsverträgen hinsichtlich Lohn, Arbeitszeit und Arbeitsbereich, bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen, bei Aufhebungsvereinbarungen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Frage der Abfindung zu klären. Wir vertreten Mandanten in arbeitsgerichtlichen Verfahren, wie Kündigungsschutzklagen, Entgeltklagen. Wir überprüfen Arbeitszeugnisse und geben Formulierungshilfen. |